Jörg Sauter
Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Wegzeichen
07472 169-465
Wir sind dankbar für jede Zuwendung, mit der Sie die Arbeit unserer Stiftung fördern. Selbstverständlich können Sie diese steuerlich geltend machen. Hierfür benötigen Sie, abhängig vom Spendenbetrag, offizielle Dokumente wie den vereinfachten Zuwendungsnachweis bzw. eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Jörg Sauter
Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Wegzeichen
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Wenn Sie die Stiftung Wegzeichen-Lebenszeichen-Glaubenszeichen (Stiftung des privaten Rechts) mit bis zu 300 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.
Für den Nachweis Ihrer Unterstützung laden Sie sich den vereinfachten Zuwendungsnachweis herunter. Diesen legen Sie mit den darin genannten Dokumenten dem Finanzamt vor.
Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von der Stiftung Wegzeichen-Lebenszeichen-Glaubenszeichen ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen automatisch zusenden.
Die Stiftung Wegzeichen-Lebenszeichen-Glaubenszeichen ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamt Tübingen vom 01.09.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken – Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO – dient.
Herzlichen Dank für Ihre Spende!
Kontaktieren Sie uns in diesem Falle.
Mit folgendem Formular können Sie eine Zuwendungsbestätigung anfordern (auch im Falle einer Spende kleiner 300 Euro).